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Waffenkontrollen im Kreis Plön
(© jk, kp) Aus aktuellem Anlass der Presseberichterstattung zur Arbeit der Waffenbehörden im Land möchten wir für den Kreis Plön einige ergänzende Informationen bereitstellen...
Der Kreis Plön hat die entsprechenden Daten zu durchgeführten Waffenkontrollen dem Innenministerium übermittelt.
Konkret wurden im Kreis Plön im letzten Jahr fünf Waffenkontrollen auf Basis von Amtshilfeersuchen anderer Waffenbehörden mit Vorankündigung durchgeführt. In diesen Fällen liegt der Hauptwohnsitz der betroffenen Waffenbesitzer außerhalb des Kreises Plön, die Waffen selbst werden jedoch im Kreis Plön aufbewahrt. Da eine unangekündigte Kontrolle in solchen Fällen mit hoher Wahrscheinlichkeit ins Leere liefe, um unnötigen Verwaltungsaufwand und Kosten zu vermeiden, werden diese Amtshilfeersuchen angekündigt durchgeführt.
Alle übrigen Aufbewahrungskontrollen im Kreis Plön (299 im Jahr 2024) erfolgten unangekündigt.
Im vergangenen Jahr wurde im Kreis Plön kein Fall festgestellt, in dem Waffen oder Munition sichergestellt werden mussten. Zwar wurden durchaus vereinzelt Verstöße festgestellt – diese führten jedoch nicht zu einer sofortigen Sicherstellung, sondern zu einem transparenten und rechtsstaatlichen Verfahren:
- Betroffene Personen wurden über den Verstoß informiert; dieser wurde in einem Protokoll dokumentiert.
- In schwerwiegenderen Fällen erhielten die betroffenen Personen die Möglichkeit, ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse freiwillig abzugeben und ihre Waffen sowie Munition an eine berechtigte Person zu überlassen.
- Eine Strafanzeige wurde in diesen Fällen nicht erstattet. Diese Option wurde von allen Betroffenen angenommen. Aus diesem Grund tauchen diese Fälle nicht in der Statistik auf.
Insgesamt haben im vergangenen Jahr drei Personen freiwillig auf ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse verzichtet.
Bei geringfügigen Verstößen – also Ordnungswidrigkeiten – wurde zunächst mündlich verwarnt. Auch diese Verwarnungen wurden dokumentiert, jedoch wurde auf eine Anzeige verzichtet. Daher fließen auch diese Fälle nicht in die Statistik ein.Zur Qualitätssicherung und Risikoabschätzung gilt im Kreis Plön: Personen, bei denen ein Verstoß festgestellt wurde, werden häufiger kontrolliert als solche, bei denen die Aufbewahrung beanstandungsfrei ist.
Landrat Björn Demmin richtet zudem einen Appell insbesondere an Altbesitzer und Erben, nicht benötigte Schusswaffen freiwillig und kostenfrei bei der Waffenbehörde abzugeben. „Wenn man sich vor Augen führt, was Waffen in den falschen Händen ausrichten können, ist es unverantwortlich, die Waffen ungesichert aufzubewahren. Wir werden weitere –vor allem unangekündigte- Kontrollen durchführen und die festgestellten Verstöße als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten verfolgen.“, so Landrat Björn Demmin.
Text: © Kreis Plön, Foto: © uschel pixabay