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Überwachung der Gewässer hinsichtlich wasser- und naturschutzrechtlicher Regelungen

Auch in diesem Jahr führte die erste Hitzeperiode des Sommers sowie der Ferienbeginn zu einem spürbaren Anstieg des Bootsverkehrs auf den Plöner Gewässern.

Grund genug für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Plöner Kreisumweltamtes gemeinsam mit dem Ermittlungsdienst Umwelt- und Verbraucherschutz der Polizeidirektion Kiel, unterstützt durch Beamtinnen und Beamte der Einsatzhundertschaft, mit mehreren Booten den Großen und Kleinen Plöner See zu bestreifen. Neben dem Zeigen von Präsenz, führten die Kräfte – soweit dies angezeigt erschien – Kontrollen durch.

Die Motorbootnutzung stand dabei im Vordergrund, zumal hierbei strenge wasser- und naturschutzrechtliche Regelungen gelten.

Das Kreisumweltamt erreichen im Sommer regelmäßig Beschwerden über motorbetriebene Boote auf den Seen, die hierfür jedoch zwingend im Besitz einer wasserrechtlichen Erlaubnis sein müssen. Erfreulich: Im Einsatzzeitraum waren in dieser Hinsicht keine Zuwiderhandlungen festzustellen.

„Zu beobachten waren allerdings Verstöße gegen das Befahrensverbot der Naturschutzgebietsflächen im Großen Plöner See, also widerrechtliches Befahren der Wasserflächen und Betreten der Inseln, sowie störende Handlungen innerhalb der dem Landschaftsschutz- und EU-Vogelschutzgebiet zugehörigen Bereiche“, so Landrat Björn Demmin. „Ich bitte daher dringend, dass sich alle auch hier an die Regeln halten, um unsere schöne Seenlandschaft und die dazugehörige Tierwelt zu erhalten.“

Da sich diese Art der Präsenz und Überwachung -wie bereits in den Vorjahren- auch in diesem Jahr bewährt hat, sollen diese auch zukünftig durchgeführt werden.

 Auf der Homepage des Kreises Plön finden sich eine Karte und entsprechende Hinweise zum Verhalten von Wassersportlern auf den Gewässern im Kreis Plön (www.kreis-ploen.de, Stichwort Wassersport).

Gemeinsame Pressemitteilung des Kreises Plön und der Polizeidirektion Kiel

 

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