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Geflügelpest in Kleinbetrieb; Hinweis auf Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen

(jk) In einer Geflügelhaltung in der Gemeinde Wisch (Amt Probstei) wurde der Ausbruch der Geflügelpest (HPAI, hochpathogene Aviäre Influenza) amtlich festgestellt. Nach Verdacht wurde durch Laboruntersuchung im Landeslabor Schleswig-Holstein und beim nationalen Referenzlabor dem Friedrich-Löffler-Institut (FLI) der Nachweis des hochpathogenen Geflügelpestvirus am 20.01.2025 bestätigt.

Die Infektion war in einer Hobbyhaltung mit 6 Hühnern, 4 Enten und einer Gans ausgebrochen, von denen einige bereits verendet waren. Die anderen Vögel wurden unter Aufsicht euthanasiert sowie weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche angeordnet.

Nach einer Änderung des EU-Rechts kann das zuständige Veterinäramt in Geflügelbeständen mit bis zu 50 Tieren nach einer Risikobewertung unter Berücksichtigung des Seuchenprofils von der Einrichtung einer Sperrzone absehen, sofern die Vögel im Ausbruchsbetrieb weder direkt noch indirekt mit Geflügelbetrieben bzw. vogelhaltenden Betrieben in Berührung gekommen waren. Dies ist hier der Fall, so dass auch keine Schutz- und Überwachungszonen mit weitergehenden Seuchenbekämpfungsmaßnahmen eingerichtet werden.

 

Gleichwohl wird auf die konsequente Einhaltung der entsprechenden Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen und es wird dringend empfohlen, in den wildvogelstarken Regionen nicht nur entlang der Ostseeküste das Geflügel aufzustallen.

Nähere Informationen sind der Allgemeinverfügung des Landes vom 11.12.2024 zu entnehmen: schleswig-holstein.de - Geflügelpest - Allgemeinverfügung

Das Veterinäramt weist auch noch einmal auf die Pflicht zur Anzeige von Geflügelhaltungen gemäß 26 Viehverkehrsverordnung und § 2 der Geflügelpestverordnung hin. Bisher nicht gemeldete Geflügelhalter werden aufgefordert, sich kurzfristig beim Veterinäramt zu melden und ihre Geflügelbestände dort anzuzeigen (E-Mail: vetabt@kreis-ploen.de).

Foto: © pixabay, Text © Jutta Klinger Kreis Plön, Veröffentlichung im Auftrag Kreis Plön

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