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GEFLÜGELPEST – ÜBERWACHUNGSZONE IM KREIS PLÖN
(nh) In einer Geflügelhaltung in der Stadt Eutin im Kreis Ostholstein wurde am 02.02.2026 der Ausbruch der Geflügelpest (HPAI, hochpathogene Aviäre Influenza) amtlich festgestellt. Um den Ausbruchsbestand ist eine Sperrzone einzurichten, die aus einer inneren Schutzzone mit einem Mindestradius von 3 km und einer äußeren Überwachungszone mit einem Mindestradius von 10 km besteht. Die Überwachungszone erstreckt sich neben dem Kreis Ostholstein auch auf Teile des Kreises Plön.
Es ist daher eine Allgemeinverfügung erlassen worden, die eine Überwachungszone (Beobachtungsgebiet) vorsieht mit einem Radius von mindestens 10 km. Die Überwachungszone umfasst die Teile der Gemeinde Bösdorf, Grebin, Kirchnüchel und der Stadt Plön.
Es werden folgende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen für die Überwachungszone angeordnet:
- Anzeigepflicht des Tierbestandes.
- Absonderung zum Schutz vor dem Kontakt mit Wildvögeln und Einträgen, Aufstallungsgebot.
- Verbringungsverbot von Vögeln, Eiern, Bruteiern und sonstigen Erzeugnissen, die von Geflügel stammen.
- Zudem müssen Maßnahmen zur Biosicherheit eingehalten werden.
Auch sind Veranstaltungen mit gehaltenen Vögeln, insbesondere Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art verboten.
Die Allgemeinverfügung gilt bis zur Aufhebung. Verstöße gegen die angeordneten Maßnahmen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 30.000 € geahndet werden.
Auf der Homepage des Kreises Plön sind die Allgemeinverfügung sowie die Karten der Abgrenzung der Gebiete abrufbar (www.kreis-ploen.de).
Link zur interaktiven Karte: https://visualgeoserver.fli.de/visualize-thismap/6C9F977831E31F62843A73AA93065A1F0F586CD060793851B27E6377E6ECDF84
Text/Veröffentlichung i.A.: © Jutta Klingler, Kreis Plön Foto: romualt_galeckianimals pixabay
