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GEFLÜGELPEST: GEFLÜGEL MIT HALTUNG MIT MEHR ALS 49 TIEREN MUSS WEITERHIN IM GESAMTEN KREISGEBIET AUFGESTALLT WERDEN – ALLGEMEINVERFÜGUNG GILT VORERST BIS ZUM 15.03.2026

(jk) Die Geflügelpest breitet sich in Schleswig-Holstein immer weiter aus. Auch im Kreis Plön wurde – neben den Ausbrüchen in Geflügelhaltungen - in mehreren Fällen die Geflügelpest bei tot aufgefundenen Wildvögeln (insbesondere Kraniche, Wildgänse und Schwäne) amtlich festgestellt.

Vor dem Hintergrund der schnellen Ausbreitung des Virus und zur Vermeidung des weiteren Eintrages der Geflügelpest in die Geflügelbestände durch Wildvögel hatte der Kreis Plön die kreisweite Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen mit mehr als 49 Tieren ab dem 23.11.2025 angeordnet. Eine aktuelle Risikobewertung hat ergeben, dass die Voraussetzungen für die Anordnung der Aufstallungspflicht weiterhin vorliegen, so dass diese nunmehr vorerst bis zum 15.03.2026 verlängert wird.

Gemäß der fortgeltenden Anordnung dürfen Haltungen mit mehr als 49 Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasane, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänse im gesamten Kreisgebiet nur noch in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), gehalten werden. Alternativ kann zur Haltung von Geflügel / Vögeln unter Netzen oder Gitter eine Ausnahmegenehmigung unter bestimmten Bedingungen bei der Kreisverwaltung Plön, Veterinärabteilung, schriftlich oder per  E-Mail: vetabt@kreis-ploen.de beantragt werden.

Außerdem ist die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln im gesamten Gebiet des Kreises Plön verboten.

Neben der Aufstallungspflicht ist es unbedingt erforderlich, dass alle geflügelhaltenden Personen die Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Das Auftreten von vermehrten Todesfällen müsse zudem umgehend an die Veterinärbehörde gemeldet werden.

Bürgerinnen und Bürger, die einen toten Greifvogel, eine Ente, Gans oder einen anderen verendeten Wasservogel finden, sollte diesen bei den örtlichen Ordnungsbehörden melden. Über das Ordnungsamt erfolgt dann die Bergung und Koordinierung der Probenahme durch die Veterinärabteilung des Kreises. Für spezielle Rückfragen ist die Veterinäraufsicht telefonisch zu erreichen unter 04522 / 743-270 sowie per E-Mail an vetabt@kreis-ploen.de.

Die Allgemeinverfügung finden Sie unter Bürgerservice/Bekanntmachungen.ant.de

Text/Veröffentlichung i. A.: © Jutta Klinger, Kreis Plön, Foto: Pixabay

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